Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die gestrige Senatssitzung hat für den Start nach den Osterferien folgende Regelungen für die Grundschulen getroffen:
- Der Wechselunterricht in halbierten Klassen wird weitergeführt. d.h. Der bisher gültige Stundenplan und die Gruppeneinteilung bleiben bestehen.
- Wegen der geringen Präsenzzeit müssen die Schüler*innen einen Teil der Aufgaben zuhause bearbeiten. d.h. Die Kinder müssen noch einen Teil der Zeit zuhause intensiv arbeiten. Wie Eltern dabei unterstützen können, lesen Sie hier
- Die bekannten Hygienemaßnahmen bleiben bestehen. d.h. Es müssen weiterhin von medizinischen Masken getragen werden. Die Räume werden regelmäßig gelüftet, der Mindestabstand muss eingehalten werden.
- Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt d.h. Bei gesundheitlichen Bedenken muss die Wahrnehmung dieses Rechtes mit den Lehrkräften abgesprochen werden. Die Schüler*innen müssen trotzdem alle Aufgaben erledigen. Diese müssen fristgerecht in der Schule abgeholt und abgegeben werden.
- Es gibt keine Hortbetreuung, die Verträge bleiben ausgesetzt. Es findet eine Notbetreuung statt, die im Stundenumfang begrenzt ist. d.h. Für Familien, in denen ein Elternteil einen systemrelevanten Beruf ausübt und Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder. Außerdem kann aus pädagogischen Gründen mit Familien eine Notbetreuung vereinbart werden. Die Liste der anspruchsberechtigten Berufsgruppen ist hier Die Eltern müssen dafür die hier verlinkte Eigenerklärung unterschreiben.
- Bereits bestehende Vereinbarung bleiben gültig.
- Ab Montag, 19.04., gibt es die Pflicht zu 2 Coronatests pro Woche, die in der Schule stattfinden sollen. Wir informieren darüber, sobald wir nähere Informationen haben.
Liebe Eltern,
natürlich freuen wir uns, dass der Unterricht weitergeht, wenn auch nur in verkürzter Version.
Wir befinden uns aber leider noch immer in einer Zeit der Kontaktbeschränkungen. Leider gibt es Bezirk Neukölln noch immer eine sehr hohe 7-Tage-Inzidenz. Deshalb bitte ich Sie, mit Ihrer Familie auch im privaten Bereich auf die strikte Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Damit schützen Sie auch diejenigen, die mit Ihnen oder Ihren Kindern in Kontakt kommen. Die aktuellen Regeln gelten bis zum 24. April
Falls Sie mit Ihrer Familie die Ferien im Ausland verbracht haben, befolgen Sie bitte dringend die Regeln für die Einreise. Möglicherweise muss Ihr Kind dann in Isolation bleiben. Diese Zeit gilt nicht als Krankheit und auch nicht als schulfrei. Ihr Kind muss dann trotzdem seine Aufgaben erledigen. Die aktuellen Regelungen finden Sie hier. https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einreisen/
Sollten Sie nach der langen Zeit des Lernens zu Hause und des Wechselunterrichtes den Eindruck bekommen haben, dass Ihr Kind die Lernziele des Jahrganges nicht erreichen kann, sprechen Sie bitte dringend die Klassenleitung an. Die Senatsverwaltung für Bildung den Schülerinnen und Schülern der 2.-6. Klassen das Recht ein, das Schuljahr zu wiederholen. Dazu müssen Sie bis zum 13.4.2021 schriftlich bei der Klassenleitung einen Antrag stellen und diesen begründen. Danach findet ein verpflichtendes Beratungsgespräch in der Schule statt. Bis zum 28.4.2021 muss eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Bedenken Sie bitte auch, dass alle Kinder unter erschwerten Bedingungen lernen mussten. Eine Wiederholung bedeutet immer den Wechsel der Klasse mit ihren Ritualen und weitere Lehrerwechsel. Ich hoffe in dieser Sache auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften.
Ich wünsche uns allen einen guten Start in diese sehr entscheidende Phase des 2. Schulhalbjahres. Und wir alle hoffen, dass wir durch gemeinsame Anstrengung die Pandemiesituation bald überwinden können, denn Schule ist viel mehr als Unterricht.
Viele Grüße
I. Gniwotta