FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um das schulisch angeleitete Lernen zuhause (saLzh)

Muss mein Kind nicht zur Schule?

Es findet kein Präsenzunterricht nach Stundenplan von 8 – 13.45 Uhr statt. Doch die Schulpflicht bleibt bestehen und das Lernen geht weiter. Wir als Schule müssen dafür sorgen, dass alle Kinder am Lernen teilnehmen können und vorankommen.

Warum hat mein Kind Termine in der Schule?

Aufgrund der sehr unterschiedlichen technischen Ausstattung ist es uns nicht möglich, in den Klassen online-Unterricht abzuhalten. Grundschüler*innen können sich jedoch nicht den gesamten Lernstoff selbstständig erarbeiten. Deshalb möchten viele Lehrkräfte mit den Kindern persönlich die Aufgaben besprechen Sie sammeln bearbeitetes Lernmaterial ein und geben neue Arbeitsaufträge aus.

Falls Ihr Kind jedoch zu einer Corona-Risikogruppe gehört oder eine solche Person in Ihrem Haushalt wohnt, dann geben Sie Bescheid. Wir werden dann mit Ihnen nach einer guten Lösung für Ihr Kind suchen.

Wie soll ich mit meinem Kind lernen? Ich bin doch keine Lehrerin/ kein Lehrer.

Sie sind nicht für die Vermittlung des Unterrichtstoffes zuständig. Dafür sorgen die Lehrkräfte selbst. Trotzdem haben Sie als Eltern in der Corona-Situation eine große Verantwortung, denn Sie müssen dafür sorgen, dass Ihr Kind am schulisch angeleiteten Lernen zuhause teilnehmen kann. Dazu gehört

  • Sie sorgen dafür, dass Ihr Kind regelmäßig seine Aufgaben abholt und die bisher bearbeiteten Materialien abgibt.
    Um die Hygieneregeln einzuhalten vergeben wir dazu Termine. Wir bitten um Pünktlichkeit.
  • Sie sorgen für einen geregelten Tagesablauf für Ihr Kind.
  • Ihr Kind braucht das passende Lernmaterial und die Möglichkeit, ungestört zu arbeiten.
  • Ihr Kind braucht auch Erholungspausen und Bewegung an frischer Luft.

Zusätzlich hilft es Ihrem Kind, wenn Sie

  • mit ihm über die Arbeitsaufträge sprechen, sich von ihm erklären lassen, worum es geht, was es gelernt hat, warum es die Aufgabe in der einen oder anderen Weise gelöst hat.
  • vorlesen oder sich von Ihrem Kind vorlesen lassen, Gesellschaftsspiele spielen, Ihre Wohnumgebung erkunden (Bäume erkennen, Zahlen/ Buchstaben/Wörter finden usw.), Wissenssendungen schauen. Die Mediatheken von ARD und ZDF und auch der online-Service der Berliner Bibliotheken bieten interessante Filme.

Bei uns sind mehrere Personen im Homeoffice, da ist es schwierig, für alle eine ruhige Lernatmosphäre zu schaffen.

Wir bieten täglich in der Zeit von 9 Uhr bis 11.30 Uhr Arbeitsplätze in der Schule an. Dabei achten wir auf die Einhaltung der Hygieneregeln: Mindestabstand, Lüftungsabstände und Maskenpflicht sind uns sehr wichtig. Die Kinder arbeiten in kleinen Gruppen. Eine Lehrkraft kann die Kinder auch unterstützen, wenn Fragen und Probleme beim Lernen auftreten. Auch die Schulbibliothek und der Computerraum können benutzt werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir organisieren die Lerngruppen.

Mein Kind hat viele Fragen und kann die Aufgaben allein kaum bearbeiten.

Auch dann sollte Ihr Kind das Angebot annehmen, in der Schule zu arbeiten. Fragen Sie die Klassenleitung.

Außerdem sind die Lehrer*innen mit den Kindern telefonisch, per E-Mail oder per Videochat in Kontakt. Diese Möglichkeit des persönlichen Austausches über den Lernstoff sollte Ihr Kind unbedingt nutzen.

Wen kann ich bei Unklarheiten fragen?

Das Sekretariat ist täglich zu den normalen Dienstzeiten besetzt, ein Anrufbeantworter ist geschaltet. Wir rufen Sie zurück. Auch die Schulleitung und die Schulsozialarbeiter*innen sind täglich bis mindestens 15 Uhr vor Ort. Fast alle Lehrer*innen sind mehrfach pro Woche in der Schule. Rufen Sie an, wir rufen zurück. Außerdem sind wir über die Dienstmailadressen erreichbar. Diese sind Ihnen und/oder Ihrem Kind bekannt.

Wir haben keinen Computer zuhause. Können wir ein Gerät von der Schule erhalten?

Bei einer Umfrage im Oktober wurde der Bedarf in den Familien erfragt. Leihgeräte sind nur für die Kinder geliefert worden, die zu diesem Zeitpunkt einen Bedarf angemeldet und einen Berlin-Pass BuT haben. Sollte Ihr Kind nicht in diese Gruppe gehören, stellen wir ihm gern einen Computerarbeitsplatz in der Schule zur Verfügung. Wir bitten um Anmeldung.

Ich habe einen systemrelevanten Beruf. Wo kann ich mein Kind für die Not-betreuung anmelden?

Das Anmeldeformular erhalten Sie im Sekretariat. Die genauen Konditionen der Betreuung (Wochentage, Zeiten, Teilnahme am Mittagessen) sprechen Sie bitte bei der Anmeldung ab.

Mein Kind ist in der 1. oder 2. Klasse. Ich befürchte, dass es die wegen der Corona-Situation die Schulanfangsphase nicht erfolgreich bewältigen kann.

Die Corona-Situation betrifft alle Schüler*innen. Deshalb sollen nur Kinder in der SAPh verweilen, die auch unabhängig von der jetzigen Situation Verzögerungen in ihrer Leistungsentwicklung gezeigt haben. Sprechen Sie die Klassenleitung Ihres Kindes an.

Wenn keine Präsenzpflicht besteht, kann unser Kind doch auch zur Familien nach XY fahren.

Aufenthalte außerhalb Berlins sind nur möglich, wenn vorher ein Antrag an die Schulleitung gestellt wurde. Diese entscheidet gemeinsam mit der Klassenleitung darüber. Sie müssen ggf. den genauen Aufenthaltsort und die Erreichbarkeit angeben. Außerdem müssen Sie angeben, wie Sie das Lernen zuhause organisieren wollen. Zudem tragen Sie die Verantwortung für das Lernen wie auch die Einhaltung des Infektionsschutzes.

Muss ich mich melden, wenn mein Kind krank ist?

Ja, denn die Schulpflicht bleibt bestehen. Das heißt, dass an Unterrichtstagen auch gearbeitet werden muss bzw. die Kinder auch in der Schule zu den verabredeten Zeiten in der Schule erscheinen soll. Wenn Ihr Kind krank ist und deshalb nicht arbeiten oder zum Materialtausch erscheinen kann, müssen Sie es immer morgens im Sekretariat abmelden. Eine schriftliche Entschuldigung muss beim nächsten Erscheinen in der Schule vorgelegt werden.

Schulversäumnisse auf Grund Nichteinhaltung der Infektionsschutzverordnung sind unentschuldigt (z.B. nach der Rückkehr aus Hochrisikogebieten)

Mein Kind muss als Kontaktperson in Quarantäne. Wie sollen wir uns verhalten?

Quarantänezeiten werden als Zeiten im Homeoffice gewertet. Wenn Ihr Kind selbst keine Krankheitsanzeichen zeigt, muss es die schulischen Aufgaben erledigen. Wir werden versuchen, Ihrem Kind diese kontaktlos zukommen zu lassen (per E-Mail o.ä.). Informieren Sie uns in jedem Fall sofort, falls Ihr Kind in Quarantäne ist und geben Sie uns das entsprechende Schreiben des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.

Wie werden die Leistungen während des schulisch angeleiteten Lernens zuhause bewertet?

Grundsätzlich ist es erlaubt, Hausaufgaben, schriftliche Teile von Präsentationen, Portfolios und Projektaufträge zu bewerten. Sie können im Rahmen der „sonstigen Leistungen“ (§ 20 Abs. 1 GsVO) berücksichtigt werden. Dabei muss das Alter der Kinder sowie die Bedingungen des jeweiligen Unterrichtsfaches berücksichtigt werden. Lehrkräfte müssen auch beachten, dass viele Kinder aufgrund ihrer jeweiligen (individuellen und auch häuslichen) Voraussetzungen nur in beschränktem Umfang Arbeitsergebnisse erbringen können.

Hausaufgaben, die im Präsenzunterricht eingeführt wurden, abgesichert sind und nachbereitet werden, sind wie bei regulärem Unterricht zu bewerten (vgl. §20 Absatz 1 GsVO).

Aufgaben im Rahmen des schulisch angeleiteten Lernens zu Hause, die davon abweichen oder eine Übermittlung oder Bearbeitung einfordern, die über die Schule bzw. die Lehrkraft nicht abgesichert werden können, können nicht zu einer Verschlechterung der Leistungsbewertung führen. Dieser Grundsatz ist notwendig, um eine Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der unterschiedlichen Lebensumstände der Kinder entstehen kann, zu vermeiden.

Werden auch Klassenarbeiten geschrieben?

Lernerfolgskontrollen und Klassenarbeiten können durch Ersatzleistungen, sog. Alternative Lernerfolgskontrollen, erbracht werden. Abhängig von der Dauer des Lockdowns kann von der Senatsbildungsverwaltung eine Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Klassenarbeiten beschlossen werden. Eine Entscheidung dazu steht noch aus.

 

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