Wann und wo müssen Sie Ihr Kind anmelden?
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 10. Oktober bis 21. Oktober 2022 in der für Sie zuständigen Grundschule an.
Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule und wird Ihnen von Ihrem Bezirksschulamt mitgeteilt. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.
Unterlagen für die Schulanmeldung
Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:
- Ihre eigenen Personalpapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
- sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
Aufnahme in eine andere Schule
Auch wenn Sie eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind zunächst in der zuständigen Schule an. Dort beantragen Sie schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Dies gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Dem Antrag kann nur entsprochen werden, wenn freie Plätze an der gewünschten Schule vorhanden sind.
Wenn die zuständige Schule eine gebundene Ganztagsschule ist und Sie dieses pädagogische Angebot für Ihr Kind nicht wünschen, wird es an einer offenen Ganztagsschule aufgenommen.
Vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 geboren ist, können Sie bei der Anmeldung die vorzeitige Aufnahme in die Schule beantragen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht ihres Bezirks.
Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht
Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei. Hierfür muss bis Februar 2023 eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgen.
Eine Zurückstellung ist nur einmal möglich und nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum).
Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende Förderung in einer Kita erfolgt. Sie können sich dazu bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.
Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)
In allen Berliner Beratungs- und Unterstützungszentren steht Schülerinnen und Schülern, Eltern und dem Schulpersonal ein Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Pädagogik zur Verfügung. Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)Weitere Informationen
Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort)
Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) Ihres Kindes in der Ganztagsgrundschule beantragen Sie bitte bei der Anmeldung zur Schule. Die Formulare erhalten Sie in der Schule, im Jugendamt oder online unter www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/.
Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahres eingehen. Ihr Kind kann von 13:30 bis 16:00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung kostenfrei und ohne Bedarfsprüfung teilnehmen.
Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16:00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über diesen Bedarf (z. B. Berufstätigkeit oder -ausbildung) bei.
Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten zwei Schuljahren kostenfrei.
Nach der Anmeldung
Ihr Kind wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Bei der Schulanmeldung erfahren Sie, wann der Termin für die Untersuchung mit Ihrem Kind stattfindet.
Die Schulplätze vergibt das Schulamt Ihres Bezirks. In Einzelfällen kann es aus organisatorischen Gründen leider erforderlich sein, dass Ihr Kind in einer anderen Grundschule als der, in der Sie es angemeldet haben, aufgenommen wird. Das Schulamt informiert Sie darüber schriftlich.
Haben Sie einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung gestellt, erhalten Sie vom Jugendamt einen Bedarfsbescheid. In der Regel schließen Sie dann mit dem Jugendamt einen Vertrag über die Teilnahme Ihres
Kindes an dem entsprechenden Ganztagsangebot.
Bietet ein Träger der freien Jugendhilfe die ergänzende Förderung und Betreuung an der Schule Ihres Kindes an, schließen Sie den Vertrag mit ihm oder der Schule in freier Trägerschaft.
Schulbeginn
Die Einschulungsfeier findet in der Regel am Samstag, dem 2. September 2023, statt. Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind dann am Montag, dem 4. September 2023.
Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) kann Ihr Kind bereits vor Unterrichtsbeginn ab 1. August 2023 wahrnehmen. Sollte für die Ferienzeit eine abweichende Regelung getroffen worden sein, teilt Ihnen Ihre Schule mit, wo Ihr Kind betreut wird.
Wir wünschen Ihrem Kind einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt und viel Freude und Erfolg in der Schule.
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/